Künstlersozialabgabe

Seit über 25 Jahren müssen Unternehmen für die Inanspruchnahme selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen an die Künstlersozialversicherung die gesetzlich festgelegte Künstlersozialabgabe zahlen.
Es besteht die gesetzliche Meldepflicht für die Auftraggeber.

Wie schon in 2010 und 2011 bleibt der Abgabesatz
für das Jahr 2012 bei 3,9 % des an den Künstler/Publizisten
gezahlten Honorars
(2009 lag der Abgabesatz bei 4,4 %).

Die Abgabe muss gezahlt werden, egal ob der Auftragnehmer bei der Künstlersozialkasse gemeldet ist und Leistungen bezieht oder nicht. Da ich als freiberufliche Grafikerin zur Gruppe der selbstständigen Künstler zähle, fällt auf meine Honorare diese Pflichtabgabe an.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.